Freiwillige Feuerwehr Neukirchen

Mit dem Gesetz über Vereinigungen, kurz Vereinigungsgesetz genannt, welches im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 28. Februar 1990 veröffentlicht wurde, war der Grundstein für die Bildung von Vereinen gelegt.

Ab diesem Zeitpunkt wurde auch in der “Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen” (FFW Neukirchen) über die Bildung eines Vereines nachgedacht. Natürlich wussten die Kameraden, die hierzu bereit waren, zum damaligen Zeitpunkt nichts über die Bildung eines Vereines, nichts über eine Satzung, nichts über die Aufgaben eines Feuerwehrvereins, nichts über Gemeinnützigkeit und vieles mehr!



Nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 21 des Grundgesetzes galt das “Bürgerliche Gesetzbuch” der Bundesrepublik Deutschland.



Der Vereinsgedanke in den Köpfen einiger Kameraden trat wieder in den Vordergrund.



Eine Satzung wurde erstellt, die Aufgaben eines gemeinnützigen Vereines formuliert, in mehreren Versammlungen darüber diskutiert, geändert und schließlich als Entwurf geschrieben. Nach diesen Schritten wurden alle Feuerwehrangehörigen schriftlich zur Gründungsversammlung eingeladen.



Am 06. März 1990 wurde im Sitzungszimmer des Gasthauses “Zum Schwan”,



in O-5901 Lerchenberg, Ortsteil Neukirchen, Hauptstraße 45, der “Feuerwehrverein Neukirchen (e.V.)” gegründet. Im Protokoll über die Vereinsgründung ist nachzulesen, dass 22 stimmberechtigte Feuerwehrangehörige anwesend waren. Diese stimmten über den Entwurf der Satzung ab und wählten nach Inkraftsetzung der Satzung die Wahlkommission. In geheimer Wahl wurden die Mitglieder des Vorstandes gewählt.



Entwicklung des “Feuerwehrverein Neukirchen (e.V.)”



Nach der Gründung des Feuerwehrvereins galt es die hochgesteckten Ziele schrittweise zu verwirklichen. Neben den Aufgaben im Feuerwehrwesen wurde auch die Jugendarbeit zur Nachwuchsgewinnung in den Vordergrund gestellt. Es entstand eine Kinder- und Jugendgruppe sowie eine Mädchengruppe, die in den ersten Jahren in Eigenregie, später dann durch das Brandschutzamt Eisenach ausgebildet wurden. Der Nachwuchs für die Einsatzgruppe wird aus den Reihen der Jugendgruppe gewonnen. Weiterführende Lehrgänge und Schulungen befähigen interessierte Jugendliche zur Übernahme von verantwortungsvollen und interessanten Aufgaben im Verein und in der Feuerwehr.



Zunehmend wurden auch gesellschaftliche Aufgaben durch den Verein übernommen.



Seit dem Gründungsjahr 1992 wurde bereits unsere “Feuerwehrchronik” geführt und alle Höhepunkte im Jahr darin festgehalten.



Zum Feuerwehrfest am 17. Juni 1995 wurde die Vereinsstandarte geweiht. Die Vorderseite zeigt als Motiv das Emblem des Vereins, die Rückseite eine lodernde Flamme mit drei Wörtern, “Mut, Bereitschaft, Treue”, das Motto der Feuerwehr Neukirchen.



“Wenn nicht der Herr die Stadt bewacht, dann wacht der Wächter umsonst”. Zu diesem Wort hielt Pfarrer Dr. Hagen Jäger aus Großenlupnitz die Predigt. Der Vorsitzende des “Kreisfeuerwehrverbandes Eisenach”, Kamerad Frank Engel, nahm die Weihe vor. Pate stand der “Feuerwehrverein Hollenbach” mit seiner bereits geweihten Fahne. Von den Stiftern der Standarte, dem Vorstand des “Feuerwehrverein Neukirchen (e.V.)” und den Sponsoren wurden im Rahmen der feierlichen Weihe Stifterbänder überreicht. Die Partnerwehr aus Lichtenfels-Neukirchen überreichte einen Fahnennagel.



Die Standarte wird seither zu allen freudigen oder traurigen Anlässen in der Öffentlichkeit gezeigt und durch ein Fahnenkommando getragen.



Seit 2001 ist ebenfalls eine Schnitzfigur des Heiligen Florian “im Dienst” der Feuerwehr. Sie wurde anläßlich des Feuerwehrfestes am 16. Juni 2001 in einen Gottesdienst feierlich in Dienst gestellt.







Kontaktinformationen